Mit fünf Millionen Euro soll der Fortbestand der Sprechtheater- und klassischen Musikverlage gesichert werden / Tausende untersagte Aufführungen und eingeschränkte Kapazitäten sorgen seit März für Minusgeschäft bei Bühnen und Verlagen / Antragstellung ab 15. Dezember 2020 möglich / Wortgetreue Übernahme der EU-Urheberrechtsrichtlinie wäre zusätzliche Hilfe ohne Steuergelder.
Die durch die Pandemie schwer getroffenen E-Musik- und Sprechtheaterverlage erhalten im Rahmen des Programms NEUSTART KULTUR ab 15. Dezember eine finanzielle Hilfe mit einem Gesamtvolumen von fünf Millionen Euro. Kulturstaatsministerin Monika Grütters erfüllt mit der „Richtlinie für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Milderung von durch die Corona-Pandemie im Jahr 2020 entstandene Härten für Musik-und Sprechtheaterverlage” eine weitere Forderung des Forums Musikwirtschaft, das sich seit Beginn der Corona-Krise für eine Berücksichtigung aller Bereiche der eng verzahnten Musikwirtschaft einsetzt.
Mit der Maßnahme erhalten E-Musik- und Sprechtheaterverlage Corona-Finanzhilfen für den erforderlichen Neustart, der allerdings mit Einsetzen der zweiten Infektionswelle in weite Ferne gerückt ist. Umso wichtiger und für einige Firmen überlebensnotwendig ist die jetzt angekündigte Unterstützung, die in enger Abstimmung mit dem Deutschen Musikverleger-Verband e.V. (DMV) und dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage e.V. (VDB) entwickelt wurde.
Birgit Böcher, Geschäftsführerin des Deutschen Musikverleger-Verbandes (DMV): „Der neuerliche Lockdown im November verschärft die ohnehin angespannte und existenzbedrohende Lage der E-Musikverlage in Deutschland, die auf eine teilweise über 200 Jahre alte Tradition zurückblicken. Sie bekommen die Folgen der Corona-Pandemie seit März mit aller Härte zu spüren. Die finanzielle Hilfe ist daher zwingend notwendig, wenn diese weltweit einmalige Verlagslandschaft in seiner Vielfalt erhalten werden soll.“
E-Musik- und Sprechtheaterverlage sind mit ihren Mitarbeiter*innen die Schnittstelle zwischen Urheber*innen und Aufführungsstätten (Opern- und Theaterbühnen, Konzerthäuser). Sie kümmern sich um das Lektorat neuer Werke, die Herstellung von Aufführungsmaterialen (Noten und Textbücher), den Vertrieb und treuhänderisch um die Wahrung der Urheberrechte über die Lizenzierung der Werke.
Diese Verlage sind von der Corona-Krise schwer getroffen.Viele sind nahezu ausschließlich über Aufführungslizenzen, die sie an Bühnen vergeben, prozentual an den Einnahmen aus Kartenverkäufen beteiligt („Tantiemen“) oder erhalten aus der Vermietung von Aufführungsmaterialien Lizenzgebühren („Materialmietgebühren”). Mit Beginn der Infektionsschutzmaßnahmen im März 2020 und dem damit verbundenen Aufführungsverbot auf nahezu allen Bühnen blieben diese Einnahmen komplett aus.
Auch die Wiedereröffnung von Spielstätten brachte nicht die erhoffte Entspannung, da alle Hygienekonzepte auf ein stark reduziertes Platzangebot gründen, was einen wirtschaftlichen Betrieb für viele Einrichtungen unmöglich macht. Infolgedessen erhielten auch die Verlage mit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs nur erheblich reduzierte Zahlungen, ihr Arbeitsaufwand blieb allerdings unverändert.
„Wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass ein Großteil der deutschen Musikverlage die Folgen der Krise mit voller Wucht vor allem im nächsten Jahr spüren wird – wenn nämlich die zeitversetzten Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften, vornehmlich der GEMA, drastisch reduziert werden. Denn wo nichts aufgeführt oder in Restaurants, Clubs und Fitnessstudios wiedergegeben wird, kann die GEMA auch keine Gebühren einnehmen und an Urheber*innen und ihre Musikverlage weiterleiten. Das muss auch der Politik bewusst sein“,betont Birgit Böcher und mahnt erneut an, den mühsam gefundenen Kompromiss beim Urheberrecht zu wahren und die EU-Richtlinie möglichst wortgenau in deutsches Recht zu übertragen. „Auf diese Weise werden Urheber*innen und Verlage an der Verwertung ihrer Rechte beteiligt. Das würde helfen, die Krise zu überleben und es kostet den Steuerzahler keinen Cent.“
Die Abwicklung des Förderprogramms für E-Musik- und Sprechtheaterverlage erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Die Fördergrundsätze und weitere Informationen sind ab sofort auf folgender Website verfügbar:
Anträge können ab dem 15. Dezember 2020 gestellt werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem Eingang der vollständigen Anträge.
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